Dr. Bahr informiert über eine Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 13.09.2005 – Az.: 33 O 209/03) zur Fragestellung, ob eine ausländische Webseite gegen eine Deutschland eingetragene Marke verstößt.
Die Klägerin war Inhaberin einer in Deutschland eingetragenen Marke. Die Beklagte hatte ihren Besitz in Spanien und betrieb dort auch ihr Geschäft. Sie warb für ihr Hotel im Internet in spanischer und englischer Sprache, wobei der Nutzer die Möglichkeit hat, per Internet zu buchen.
Die Klage der inländischen markeninhaberin wurde abgewiesen, das gericht folgte damit der Rechtsprechung des BGH in der Rechtssache “Hotel Maritime”.
BHG Entscheidung “Hotel Maritime” I ZR 163/02 via RWS-Verlag.