hat der Domaininhaber der jagermeisterpoker.com. Offensicht hat er sein Blatt aber überreizt, denn das NAF Schiedsgericht gab der Klage der Mast-Jaegermeister AG aus Wolfenbüttel statt und ordnete die Übertragung der Domain an.
Mast-Jaegermeister AG v. The Penalty Box Inc. (Fall Nr. FA0508000547812).