Über die Berufungsentscheidung des OLG Dresden berichtet Markenbusiness:
Das OLG Dresden hat in der Berufung eine Entscheidung bestätigt, wonach die Verwendung eines Begriffs als Keyword weder eine Marken- noch eine Wettbewerbsverletzung ist.
Völlig unmissverständlich hatte das LG Leipzig (Az.: 5 O 146/05) geurteilt, dass die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung darstelle.
Interessantes Urteil!
ja aber nicht einschlägig. da ist die rechtsprechung noch im fluss.
nähere infos gibt es zum beispiel bei Suchmaschinen & Recht.