Marken als Keywords

Über die Berufungsentscheidung des OLG Dresden berichtet Markenbusiness:

Das OLG Dresden hat in der Berufung eine Entscheidung bestätigt, wonach die Verwendung eines Begriffs als Keyword weder eine Marken- noch eine Wettbewerbsverletzung ist.

Völlig unmissverständlich hatte das LG Leipzig (Az.: 5 O 146/05) geurteilt, dass die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung darstelle.

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