Der BGH hat zur Frage des Schadenersatz bei unberechtigter Abmahnung aus einem Kennzeichenrecht entschieden. Az.: GSZ 1/04
Dazu RA Dr. Bahr:
Mit anderen Worten: Für die zu Unrecht Abgemahnten bleibt wenigstens die kleine Möglichkeit erhalten, dass bei unberechtigten Abmahnungen aus Markenrecht ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Die Frage, ob generell bei unberechtigten Abmahnungen (auch außerhalb von Schutzrechten) ein Schadensersatz besteht, bleibt durch diese aktuelle BGH-Entscheidung unberührt und ist somit weiterhin ungeklärt.