Die WIPO hat der O2 Holdings Limited im Schiedsgerichtsverfahren (Fall Nr. D2005-0588) die Domain theo2.com zugesprochen.
Auf den ersten Blick erstaunlich, und man fragt sich was der gute Theo 2 mit dem Mobilfunkunternehmen und deren Marke O2 zu schaffen hat, beziehungsweise wo hier denn bitteschön eine Verwechslungsgefahr vorliegt. Im Verfahren konnte sich O2 aber auch auf die eingetragene UK Marke THE O2 (Registernummer 2383988) berufen. Da sieht der Punkt Verwechslungsfähigkeit dann schon etwas anders aus.
Da der Domaininhaber Guen-Tea Park auch nicht mit einem Vornamen Theo oder anderen Rechten aufwarten konnte, wurde die Domain an O2 übertragen.
Ich habe heute morgen auch zuerst an “Theo Zwei” gedacht, als ich den Newsletter der WIPO bekam.