RA Jens O. Brelle, ART-LAWYER.de berichtet per Pressemitteilung über die Abmahnung von T-Mobile gegen den Inhaber der Domain chadkroski.com.
T-Mobile startete Anfang Juli die Below-the-Line Kampagne “web’n’walk”: Chad Kroski (eigentlich Charaijev Alexander Kroski) ist ein fiktiver Bestsellerautor, der dem T-Mobile-Werbespot entsprungen ist. Dieser lief erstmalig am 01. Juli 2005 im deutschen Fernsehen.
T-Mobile macht marken- und kennzeichenrechtliche Ansprüche an der Figur “Chad Kroski” geltend.
Die T-Mobile Wortmarke (30544949.4) wurde am 27.07.2005 für die Nizzaklassen 09, 16, 35, 36, 38, 41 und 42 angemeldet, ist derzeit aber noch nicht eingetragen.