BGH: Entscheidungsvorschau

08/02/2010

Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2010. Unter markenrechtlichen Gesichtspunkten sind die nachfolgenden Termine interessant:

Verhandlungstermin: 15. Juli 2010

I ZR 57/08 – Markenrecht

LG Frankfurt am Main – 2/3 O 443/02 – Urteil vom 19. Dezember 2002

OLG Frankfurt am Main – 6 U 10/03 – Urteil vom 8. November 2007

Die Klägerin zu 1 ist ein schweizerisches Unternehmen, das hochwertige Schokoladenerzeugnisse und Süßwaren herstellt und vertreibt, darunter auch Schokoladenhasen. Herstellung und Vertrieb in Deutschland erfolgen über ein Tochterunternehmen, die Klägerin zu 2. Die Klägerin zu 1 ist Inhaberin einer am 8. Juni 2000 angemeldeten, dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke, die einen sog. “Goldhasen” abbildet. Die Beklagte stellt ebenfalls Schokoladenhasen her und vertreibt diese. Mit der Klage wenden sich die Klägerinnen gegen einen von der Beklagten hergestellten und vertriebenen Schokoladenhasen. Sie verlangen Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht.

Das Berufungsgericht hat nach Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung durch den I. Zivilsenat (BGHZ 169, 295 – Goldhase) die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts erneut mangels Bestehens einer Verwechslungsgefahr bestätigt (veröffentlicht in GRUR-RR 2008, 191). Auch unter der Annahme, dass der Wortbestandteil die Klagemarke nicht präge und deshalb auch Form und Farbe zu berücksichtigen seien, fehle es an hinreichender Zeichenähnlichkeit. Gegen diese Beurteilung wenden sich die Klägerinnen mit ihrer vom Bundesgerichtshof zugelassenen Revision.

Verhandlungstermin:15. Juli 2010

I ZR 12/08 – Urheberrecht

LG Frankfurt am Main – 2-03 O 172/06 – Urteil vom 23. November 2006

OLG Frankfurt am Main – 11 U 75/06 – Urteil vom 11. Dezember 2007

und

I ZR 13/08 – Urheberrecht

LG Frankfurt am Main – 2/3 O 171/06 – Urteil vom 23. November 2006

OLG Frankfurt am Main – 11 U 76/06 – Urteil vom 11. Dezember 2007

Die Klägerin verlegt die “Frankfurter Allgemeine Zeitung”. Die Beklagte bietet auf ihrer Internetseite www.perlentaucher.de Zusammenfassungen (Abstracts) verschiedener Feuilletonartikel der wichtigsten deutschsprachigen Qualitäts-zeitungen an. Hierzu gehören in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” erschienene Originalrezensionen zu aktuellen Buchveröffentlichungen, welche die Beklagte unter der Überschrift “Notiz zur FAZ” in verkürzter Form wiedergibt. An diesen Notizen erteilte die Beklagte entgeltliche Lizenzen an die Internet-Buchshops amazon.de und buecher.de. Die Klägerin wendet sich gegen die kommerzielle Verwertung der Kritiken im Wege der Weiterlizenzierung an Dritte. Sie begehrt Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht.

Das Landgericht (veröffentlicht in ZUM 2007, 65) und das Berufungsgericht (veröffentlicht in ZUM 2008, 233) haben die Klage abgewiesen. Eine Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte sei nicht gegeben. Die Abstracts seien als freie Benutzungen der Originalrezensionen zulässig (§ 24 UrhG). Auch habe die Klägerin keine Ansprüche aus § 14 Abs. 5 und 6 MarkenG. Die Beklagte habe das Zeichen “FAZ” nicht markenmäßig benutzt. Ebenso schieden wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus. Insbesondere könne nicht festgestellt werden, dass der durchschnittlich informierte Internetbenutzer das Abstract mit der Originalrezension verwechsele (§ 4 Nr. 9a UWG). Auch nutze die Beklagte allenfalls die Wertschätzung der Originalrezensionen für ihre Internetseite aus. Dies sei jedoch nicht unangemessen i.S. des § 4 Nr. 9b UWG, da dieses Verhalten urheberrechtlich gestattet sei. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre Klageanträge weiter.

Ähnlich gelagert ist der am selben Tag zu verhandelnde Fall (I ZR 13/08), in dem die Klägerinnen, die Verlegerin der “Süddeutschen Zeitung” und ein Dokumentations- und Informationszentrum, dieselbe Beklagte auf Unterlassung wegen gleicher Vorgehensweise verklagt haben und damit ebenfalls in beiden Vorinstanzen unterlegen sind (OLG Frankfurt am Main GRUR 2008, 249).

Quelle: Pressemitteilung des BGH

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Insiderinfos?

08/02/2010

Die Kollegen vom Markenserviceblog melden, dass das Deutsche Patent- und Markenamt voraussichtlich zwischen dem 12.02.2010 und dem 17.02.2010 offline sein wird.
Das Amt allerdings weist auf diese Tatsache auf seiner Webseite derzeit noch nicht hin - fungiert man in Kiel jetzt schon als semioffizielles Amtsmedium?

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Vancouver: Streit um australisches Känguru

08/02/2010

Aus Mücken kann man keine Elefanten machen, aber Kängurus können der Stein des Anstoßes für Verstimmungen sein. So geschehen im olympischen Dorf in Vancouver. Dort haben die Australier eine Fahne mit einem boxenden Känguru aufgehängt – das gefällt dem Internationalen Olympischen Komitee überhaupt nicht.

Quelle: WELT

Das IOC moniert, dass es sich bei dem Känguru um eine registrierte Marke handle, die die Regeln der Olymischen Spiele verletze.

Und tatsächlich befinden sich derartige Marken im der Australian Olympic Committee Inc. Im Register der Internationalen Registrierungen findet man zwei Wiedergaben des boxenden Beuteltiers.

Registernummer: 880527

Nizzaklassen: 06, 08, 09, 21, 24, 25, 28, 32

und

Registernummer: 1015174

Nizzaklasse: 32

Quelle: WIPO

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MontagsMarken 06. KW

08/02/2010

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 09.02.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 292 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009007488

Nizzaklassen: 05, 29, 30, 31, 32, 33, 35

302009007493

Nizzaklassen: 29, 30, 43

302009007480

Zurückgezogen / Zurückgenommen
Nizzaklasse: 43

302009006942

Nizzaklassen: 09, 21, 24, 25, 28, 35, 39, 41

Quelle: DPMA

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Vor 100 Jahren

07/02/2010

Angemeldet am 07.02.1910

Registernummer: 129791

Nizzaklasse: 07
Inhaber: BREVETTI VAN BERKEL S.p.A.

Quelle: DPMA

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Sonntagslinks

07/02/2010

Chinesische Firma nennt Apples iPad ein Plagiat

OLG Köln: Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines bekannten Verpackungsdesigns (Eisbär auf blau-weißer Bonbontüte)

Schreibblock oder Tampon?

Hickhack im Flaggenstreit

Wie erkennen Verbraucher gefälschte Medikamente?

Neues Logo für GEZ

Books Titles Unregistrable as Trademarks in Canada

Zoll beschlagnahmt 6000 Plagiate auf der Paperworld

Gebührenvergleich Deutschland – Finnland

Aktuelle Urteile aus Luxemburg: 3. Februar

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HABM aktualisiert Handbuch zur Markenpraxis

06/02/2010

Das Handbuch des HABM zur Markenpraxis liegt nun in aktualisierter Fassung vor. Weitere Einzelheiten siehe Änderungen im Überblick.

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Veranstaltungshinweis für das Wochenende

05/02/2010

Registernummer: 39868320
Rechtsstand: Gelöscht

Quelle: DPMA

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Linktipp: IP Manager

05/02/2010

Die Publikation „IP-Manager“ ist das Print-Pendant zum Online-Auftritt. Damit Sie sich einen Eindruck über das erste deutschsprachige Fachmagazin zum Thema IP Management machen können, klicken Sie auf das Titelbild.

Quelle: IP Manager Online

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BPatG: Voreintragungen im Anmeldeverfahren

05/02/2010

27 W (pat) 220/09

Leitsatz:
Voreintragungen im Anmeldeverfahren

1. Zur Bedeutung von Voreintragungen vergleichbarer Drittmarken im Anmeldeverfahren.

2. Der von Teilen der Instanzrechtsprechung und des Schrifttums geforderten sog. “Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamtes” (vgl. BPatG GRUR 2009, 683, 684 - SCHWABENPOST; Töbelmann, GRUR 2009, 1008) sind von Rechts wegen enge Grenzen gesetzt. Steht aufgrund des zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung einer angemeldeten Marke gegebenen Erkenntnisstandes - insbesondere von zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehenden Tatsachen, die belegen, dass für den Verkehr die beschreibende Bedeutung einer angemeldeten Kennzeichnung gegenüber ihrem Verständnis als Herkunftszeichen im Vordergrund steht - für den zuständigen Prüfer des Deutschen Patent- und Markenamtes aufgrund seiner eigenen Wertung fest, dass ein Schutzhindernis gegeben ist, darf ihm nämlich eine innerdienstliche Anweisung, die tatsächlichen Grundlagen seiner Entscheidung anders zu werten, weder im Einzelfall noch durch Verwaltungsvorschriften erteilt werden; solche allgemeinen Anweisungen überschritten das nach allgemeiner Ansicht nur eingeschränkt bestehende Weisungsrecht des Präsidenten des Patentamts. Da solche Weisungen den Prüfer nicht binden können, erübrigen sich weitere Ausführungen zu den vom Anmelder genannten angeblichen Voreintragungen, da diese nicht entscheidungserheblich sein können, wenn der Prüfer des Deutschen Patent- und Markenamtes ein Schutzhindernis für die Eintragung der konkret zu beurteilenden Anmeldemarke für gegeben erachtet.

Quelle: Bundespatentgericht

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Historische Marken gelöscht

05/02/2010

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

120 360
Pfalzperle
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 19.05.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

120 569

Nizzaklasse: 08
Anmeldedatum: 07.05.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

125 914
KEM
Nizzaklasse: 05
Anmeldedatum: 15.06.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

128 963

Nizzaklassen: 01, 03, 05
Anmeldedatum: 15.04.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

140 003

Nizzaklassen: 01, 03, 04, 06, 07, 08, 09, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27
Anmeldedatum: 28.06.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

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BPatG: Etikett

04/02/2010

28 W (pat) 27/09
Az. der Parallelentscheidungen
28 W (pat) 28/09
28 W (pat) 29/09
28 W (pat) 30/09
28 W (pat) 31/09
28 W (pat) 32/09
28 W (pat) 33/09

Leitsätze:

Etikett

1. Zur Schutzfähigkeit dreidimensionaler, produktbezogener Formmarken.

2. Ein “Kennzeichnungsnotstand” auf dem Produktbereich der Etiketten besteht nicht.

3. Ein Registerschutz von gebräuchlichen Formgestaltungen für Etiketten, Bonrollen, Anhängetafeln und vergleichbare Waren, wie beispielsweise rechteckige, konkave oder konvexe Gestaltungsvarianten, kommt nur unter den Voraussetzungen einer durch Benutzung erworbenen Verkehrsbekanntheit nach § 8 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Abweichung von BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen).

Quelle: Bundespatentgericht

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DaWanda und Jack Wolfskin

04/02/2010

Im Rahmen der Social Media Week in Berlin (#smwberlin) wurde am Dienstag, dem 2. Februar 2010 zum ersten Mal der Social Media Award „Oskr“ im Festsaal Kreuzberg verliehen. Die Verleihung war krönender Abschluss des zentralen Kongresstages, auf dem ausführlich über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten im Web 2.0 informiert wurde. Bekannte Persönlichkeiten wie Johnny Haeusler von Spreeblick oder Sascha Lobo, freuten sich wie Moderator Nilz Bokelberg auf den Abend. „Selten war Streit unterhaltsamer als in diesem Rahmen. Wir haben es geschafft, die Perlen deutscher Online-Streitkultur gebührend zu würdigen“, erklärt der Moderator. Die aus den Initiatoren der #smwberlin bestehende Jury kürte in Anwesenheit von über 300 Gästen die DaWanda GmbH und Jack Wolfskin zum Preisträger des „Oskr“. Der Award wurde unter dem Motto „Streit! Konstruktive Kontroverse im Web“ an die beiden Unternehmen vergeben.

Quelle: Pressemitteilung

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Ist Apples iPad ein Plagiat?

04/02/2010

IP Dragon berichtet über Plagiatsvorwürfe aus China gegen Apples neustes Produkt iPad.

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Historische Marken gelöscht

04/02/2010

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

38 430
Wawerner=Herrenberger
Nizzaklasse: 33
Anmeldedatum: 15.05.1899
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

40 167
SELIM
Nizzaklasse: 34
Anmeldedatum: 19.05.1899
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

41 155
BARDELLA
Nizzaklasse: 05
Anmeldedatum: 18.07.1899
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

42 691
TEZETT
Nizzaklassen: 06, 19
Anmeldedatum: 16.11.1899
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

119 128
Henkel & Cie.
Nizzaklasse: 03
Anmeldedatum: 23.04.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

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